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DOC (Denominazione di Origine
Controllata):
So wird seit 1963 ein Gebiet mit bestimmtem Weinstil auf
bestimmte Weise definiert; es gibt Vorschriften über
zugelassene Rebsorten und Grenzen der Anbaugebiete. Teilweise
überschneiden sich verschiedene DOC-Gebiete.
IGT (Indicazione Geogafica
Tipica):
IGT heißt die 1992 eingeführte, an vielen Orten erst später
in Kraft getretene Kategorie für regionale Landweine.
Rebsorten, Jahrgang und Region sind auf dem Etikett vermerkt.
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DOCG (Denominazione di Origine Controllata e
Garantita):
Seit 1983 ist dies die höchste Stufe des italienischen
Weinrechts, die nur wenigen Weinen vorbehalten ist (z.B.
Barolo, Barbaresco, Chianti); es gelten die strengsten
gesetzlichen Vorschriften über die Produktion, z.B.
ha-Erträge, Mindestalkoholgehalt, Mindestwert an Säure,
Pflanzdichte, Ausbau und Lagerung; die Vergabe erfolgt nur
nach einer geschmacklichen Prüfung durch Önologen.
Tafelweine
Weine ohne besondere Qualitätsmerkmale, ohne
Herkunftsbezeichnung und Jahrgang. Diese Weine können
ebenfalls eine gewisse Qualität und Ursprünglichkeit
besitzen. |
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